Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Einen durchschlagenden Erfolg hatte ich durch das Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken 1 U 341/97 am 10.02.1999 , als ich für einen Jagdpächter die Zurückzahlung einer zu Unrecht bezahlten Wildschadenspauschale gegen das Land Rheinland-Pfalz erfolgreich durchsetzte. In der Folgezeit, da sich dieses richtungsweisende Urteil herumgesprochen hatte, insbesondere bei Jagdpächtern, hatte ich zu dieser Problematik wegen Verstoßes gegen das damalige AGB-Gesetz viele weitere Prozesse zu dieser Rechtsproblematik, quasi im ganzen Bundesgebiet, nicht nur in Südwestdeutschland , durchzuführen.

Bereits zuvor konnte ich meinen bisher größten beruflichen Erfolg in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verzeichnen. Die Bundesrepublik Deutschland wurde erfolgreich wegen nicht rechtzeitiger Umsetzung einer EU-Richtlinie verklagt auf Schadensersatz. Seitdem erst sind alle Pauschalreisende durch einen Sicherungsschein rechtlich abgesichert. Vorher war dies in Deutschland nicht der Fall. Tausende von Reisenden mussten auf eigene Kosten vom Urlaubsort zurückfliegen bzw. blieben auf ihren Kosten sitzen, da von dem insolventen Pauschalreiseveranstalter (MP Travel Line) nichts mehr zu holen war. In einem Musterprozess vor dem Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 08.10.1996), der erfolgreich verlaufen ist, ist die Bundesrepublik Deutschland zur Schadensersatzzahlung verurteilt worden. Über dieses Prozessvefahren vor dem Europäischen Gerichtshof wurde in allen wichtigen Medien, insbesondere im Fernsehen, berichtet.

Auch in den Medien wurde später über ein weiteres Prozessverfahren berichtet, das seinen Ursprung bei mir hatte, als sog. Veganer aus Gewissensgründen der Tötung von Wild auf ihrem Grundstück, auf dem sich ein Hochsitz befand, widersprachen und über alle Instanzen Prozesse aufnahmen (Amtsgericht Pirmasens, Landgericht Zweibrücken, Bundesgerichtshof, Europäische Obergerichte ). Wenn ich bzw. der damalige Mandant, der damalige Jagdpächter, gewusst hätten, dass es wegen dieses einen Hochsitzes so viel Wirbel gibt und das ganze deutsche Jagdsystem dadurch unter Umständen in Frage gestellt werden könnte, hätte man damals vielleicht lieber den Hochsitz freiwillig beseitigt und entfernt. So aber habe ich zumindest in den ersten beiden Instanzen beim Amtsgericht Pirmasens und beim Landgericht Zweibrücken voll obsiegt. Ich musste jedoch das Verfahren abgeben, als das Landgericht Zweibrücken völlig überraschenderweise, da es sich um einen Musterprozess gehandelt hat, der noch nie obergerichtlich entschieden worden war, die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat.

In sog. Jagdrecht war und bin ich in den letzten Jahren verstärkt tätig. Ich habe mich auf diese Nische spezialisiert. Dies hat sich in den Jägerkreisen herumgesprochen. Sehr viel Erfahrung habe ich bei der Bearbeitung von Wildschadensfällen, die in den letzten Jahren, insbesondere durch die Schwarzwildpopulation, extrem zugenommen haben. Aber auch, wenn Fehlabschüsse vorkommen, werde ich oft mandatiert und konnte auch diesbezüglich schon Erfolge erzielen, so zum Beispiel, als einem Jäger der (unbegründete) Vorwurf gemacht wurde, ein Pferd in der Nähe von Pirmasens erschossen zu haben.

In letzter Zeit spielen verwaltungsrechtliche Dinge eine große Rolle. Insbesondere durch die Verschärfung des Waffenrechts wird die sog. Zuverlässigkeit der Jäger immer mehr von den Jagd- bzw. Waffenbehörden in Frage gestellt und verneint.

Unter anderem deshalb bin ich im Bewusstsein dieser Problematik in Strafsachen, in denen ich Jäger vertrete, sehr darum bemüht, einen Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung zu erzielen. Auf jeden Fall soll und muss wegen des Jagd-bzw. Waffenscheins eine Verurteilung von 60 Tagessätzen oder mehr vermieden werden. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung ab 60 Tagessätzen gilt der Jäger nämlich als unzuverlässig. Diese gesetzliche Vermutung ist nur schwer zu widerlegen. Dies ist fast nahezu unmöglich. Kaum ein Arzt, Gutachter oder Sachbearbeiter bei einer Verwaltungsbehörde möchte in der Bildzeitung stehen, wenn der betreffende Jäger seinen Jagdschein behält und eine Straftat zum Beispiel mit Todesfolge begeht.

Die Tätigkeit im Strafrecht war von Anfang an ein Schwerpunkt von mir, nicht nur die üblichen Straßenverkehrsfälle, Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort etc. Auch in zahlreichen größeren Strafverfahren war ich schon zum Teil sehr erfolgreich als Strafverteidiger tätig, auch ofmals bei der großen Strafkammer beim Landgericht, so zum Beispiel beim Landgericht Zweibrücken, insbesondere aber beim Landgericht bzw. Schwurgericht in Saarbrücken, so zum Beispiel bei dem rund drei Jahre andauernden sog. Pascal-Prozess bei Landgericht Saarbrücken, aber auch bei dem Tötungsprozess einer Erzieherin im Erziehungsheim in Rodalben durch drei Jugendliche (Landgericht Zweibrücken).

Auch im bislang größten Betrugsverfahren in Südwestdeutschland, im sog. CTS-Prozess beim Landgericht Saarbrücken (Wirtschaftskammer), war ich als Mitverteidiger tätig. Die Gesamtschadenssumme belief sich auf über 77 Millionen Euro. Über 2000 Geschädigte aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz, insbesondere Vorderpfalz, sollten normalerweise als Zeugen vernommen werden. Bereits nach wenigen Verhandlungstagen, unmittelbar nach dem drei Tage dauernden Verlesen der Anklageschrift, wurde eine Verständigung seitens des Gerichts angeregt, die sodann letztendlich auch erreicht werden konnte. Ein langjähriger kostspieliger Prozess konnten vermieden werden. Alle Beteiligten waren mit dem Ergebnis zufrieden und einverstanden.

Oftmals konnten sog. Verständigungen erreicht werden mit der Folge, dass ein akzeptables Strafmaß für den Mandanten erreicht werden konnte. Aber auch in streitigen Sachen konnte schon oft bzw. öfters ein Freispruch nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" erzieht werden, so dass beispielsweise zuletzt beim Landgericht Saarbrücken, als ein dort angeklagter JVA- Beamter wegen Bestechung, Einschmuggeln eines Handys gegen Bezahlung, von dem gegen ihn erhobenen Schuldvorwurf freigesprochen werden konnte.

Während ich in früherer Zeit haupsächlich bei den sog. ordentlichen Gerichten, hauptsächlich Zivilgerichte und Landgerichte, tätig war, bin ich in letzter Zeit auch sehr häufig bei den Verwaltungsgerichten tätig, so beispielsweise in einem (Muster-) Prozess vor dem Verwaltungsgericht Weimar wegen eines sog. Auskehranspruchs eines Jagdgenossen gegen die Jagdgenossenschaft.

Aber auch für andere Bürger, nicht nur Jagdscheininhaber, konnte ich Erfolge erreichen und zwar schon in zwei Fällen durch das Rheinland-Pfälzische Oberverwaltungsgericht, dass das (Haus-) Grundstück hiesiger Bürger nicht versteigert werden konnte. Die jeweiligen Versteigerungsverfahren, eingeleitet durch hiesige Verbandsgemeindeverwaltungen, wurden vom Rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht untersagt (Urteile Aktenzeichen 6 B 11232/06.OVG, Aktenzeichen 6 A 10648/09.OVG). Die betroffenen Bürger, meine Mandanten, konnten ihre Wohnungen, ihre Häuser bzw. ihr Baugrundstück behalten. Die eingeleitete Zwangsversteigerung musste jeweils zurück genommen werden.

MIthin ein Schwerpunkt bzw. ein wichtiges Gerichtsverfahren war die Durchführung eines Normenkontrollverfahrens gemäß § 47 OVG beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Dieses Verfahren ist voll und ganz gewonnen worden. Der Bebauungsplan der betreffenden Stadt ist für rechtsunwirksam erklärt worden.

Unter anderem aufgrund dieser positiven Erfahrung in diesem erfolgreichen Prozess bin ich zuversichtlich, dass auch noch andere Normenkontrollverfahren erfolgreich abgeschlossen werden können, zum Beispiel, wenn gegen Bebauungspläne, zum Beispiel gegen Windkrafträder, geklagt werden müsste. Ich bin beispielsweise der Auffassung, dass im inneren Pfälzerwald keinerlei Windkrafträder gebaut werden dürfen und im übrigen auch nicht gebaut werden sollen.